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Gilt die E-Rechnungspflicht 2025 auch für Handwerker?

Kurz gesagt

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Handwerksbetrieb in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und archivieren können. Für das Ausstellen eigener E-Rechnungen gelten gestaffelte Übergangsfristen bis Ende 2027. Kleinunternehmer sind vom Ausstellen befreit, müssen E-Rechnungen aber ebenfalls empfangen können.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht konkret?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF. Gemeint ist eine Rechnung in einem strukturierten Format, das ein Programm auslesen kann — in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Ein normales PDF oder eine eingescannte Papierrechnung zählt rechtlich nicht dazu.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder inländische Betrieb im Geschäft mit anderen Unternehmen solche E-Rechnungen empfangen und aufbewahren können. Das gilt ab Tag eins, ohne Übergangsfrist und unabhängig von der Betriebsgröße.

Ab wann musst du selbst E-Rechnungen ausstellen?

Hier hat der Gesetzgeber Luft gelassen. Die Pflicht gilt zwar seit 2025, aber es gibt Übergangsfristen:

  • Bis Ende 2026 darfst du für Umsätze aus 2025 und 2026 weiter Papier- oder PDF-Rechnungen an Geschäftskunden senden — wenn der Kunde zustimmt.
  • Liegt dein Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro, hast du bis Ende 2027 Zeit.
  • Spätestens ab 2028 muss jede B2B-Rechnung als strukturierte E-Rechnung raus.

Was gilt für Kleinunternehmer nach §19 UStG?

Kleinunternehmer wurden mit dem Jahressteuergesetz 2024 dauerhaft davon befreit, eigene E-Rechnungen auszustellen (geregelt in §34a UStDV). Du darfst also weiter Papier oder PDF schreiben.

Beim Empfang gilt das nicht. Auch als Kleinunternehmer musst du E-Rechnungen deiner Lieferanten annehmen und archivieren können.

Was musst du jetzt tun?

Der erste Schritt betrifft jeden sofort und ist überschaubar: den Empfang sicherstellen.

  • Ein E-Mail-Postfach, an das Lieferanten E-Rechnungen schicken können.
  • Eine Möglichkeit, XRechnung und ZUGFeRD zu öffnen und lesbar zu machen.
  • Eingehende E-Rechnungen GoBD-konform über die gesetzliche Frist archivieren.
  • Rechtzeitig vor deiner Übergangsfrist klären, wie du eigene E-Rechnungen erzeugst.

Wie Papierkram-Meister dabei hilft

Genau diesen Teil nehmen wir dir ab. Du schickst Belege und Auftragsdaten per WhatsApp, wir machen die Rechnung daraus. Eingehende Belege liegen geordnet an einem Ort, statt in Postfach und Schublade.

Quellen

Dieser Beitrag fasst den allgemeinen Rechtsstand zusammen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Im Zweifel kläre deinen konkreten Fall mit deinem Steuerberater.

Stand: 2026-06-28

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