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Welche Unterlagen muss ich wie lange aufbewahren?

Kurz gesagt

Rechnungen und Buchungsbelege musst du seit 2025 acht Jahre aufbewahren — vorher waren es zehn. Geschäftsbriefe und sonstige steuerlich relevante Unterlagen bleiben bei sechs Jahren. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist.

Die wichtigsten Fristen

Die Frist läuft ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden oder der letzte Eintrag gemacht wurde. Eine Rechnung aus dem März 2025 startet ihre Frist also erst am 31. Dezember 2025.

  • Rechnungen und Buchungsbelege, ein- und ausgehend: 8 Jahre. Diese Frist wurde 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt.
  • Geschäfts- und Handelsbriefe sowie sonstige steuerrelevante Unterlagen: 6 Jahre.

Digital reicht — wenn es GoBD-konform ist

Du musst keine Papierberge horten. Digitale Aufbewahrung ist erlaubt, solange die Belege unveränderbar, vollständig und lesbar bleiben. E-Rechnungen bewahrst du im Originalformat auf, nicht als Ausdruck.

Vorsicht beim Wegwerfen

Läuft eine Betriebsprüfung oder ist deine Steuer für ein Jahr noch nicht endgültig festgesetzt, kann sich die Frist faktisch verlängern. Im Zweifel lieber ein Jahr länger behalten, als zu früh zu schreddern.

Quellen

Dieser Beitrag fasst den allgemeinen Rechtsstand zusammen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Im Zweifel kläre deinen konkreten Fall mit deinem Steuerberater.

Stand: 2026-06-28

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