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Kunde zahlt nicht — wie mahne ich richtig?

Kurz gesagt

Du brauchst keine drei Mahnungen — das ist ein Mythos. Eine Mahnung nach Fälligkeit reicht, um den Kunden in Verzug zu setzen. Oft tritt der Verzug sogar ohne Mahnung ein, nämlich spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung. Ab Verzug darfst du Verzugszinsen verlangen, bei Geschäftskunden zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro.

Der Drei-Mahnungen-Mythos

Hartnäckig hält sich die Idee, man müsse dreimal mahnen, bevor etwas passiert. Das stimmt nicht. Rechtlich reicht eine einzige Mahnung nach Fälligkeit, um deinen Kunden in Verzug zu setzen. Du verschenkst also Wochen, wenn du brav drei Runden drehst.

Verzug auch ganz ohne Mahnung

Es geht sogar ohne Mahnung: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Kunde automatisch in Verzug (§286 Abs. 3 BGB). Bei Privatkunden gilt das aber nur, wenn du genau darauf auf der Rechnung hinweist — ein Satz auf der Rechnung selbst, nicht versteckt in den AGB.

Was du ab Verzug verlangen darfst

Zahlt der Kunde trotzdem nicht, folgt als nächster Schritt das gerichtliche Mahnverfahren oder der Gang zum Anwalt. Aber bis dahin hast du mit einer sauberen Mahnung schon viel erreicht.

  • Verzugszinsen: gegenüber Privatkunden fünf, gegenüber Geschäftskunden neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszins wird halbjährlich angepasst.
  • Bei Geschäftskunden zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro.

Quellen

Dieser Beitrag fasst den allgemeinen Rechtsstand zusammen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Im Zweifel kläre deinen konkreten Fall mit deinem Steuerberater.

Stand: 2026-06-28

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